Sehr geehrter Herr Keul! Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Justiz kann ich Ihnen mitteilen, daß das Bundesministerium für Justiz davon ausgeht, daß nach österreichischem Recht unerwünschte Werbesendungen per E-Mail ohnehin verboten sind - analog zum Verbot unerwünschter Werbesendungen per Fax oder Telefon. Dies geht auch aus den erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage (S. 28) zum Fernabsatz-Gesetz hervor. Nichtsdestotrotz tendiert meine Fraktion in die Richtung, das Verbot unerwünschter Werbesendungen per E-Mail entweder ausdrücklich im Gesetz zu verankern oder zumindest eine entsprechende Ausschußfeststellung zu beschließen. Dies wird jedoch nicht zuletzt von der Zustimmung unseres Koalitionspartners abhängen. Ich werde Sie in den nächsten Tagen wieder kontaktieren und vom Ergebnis des heutigen Justizausschusses berichten. Mit freundlichen Grüßen, Elisabeth Hlavac.