Grüne/Wirtschaft/Internet STOISITS: UNERWÜNSCHTEN WERBESPAM IM INTERNET VERBIETEN Grüne fordern klare Verankerung im Fernabsatzgesetz "Die Verwendung der elektronischen Post (Email) zu Massenaussendungen oder Werbezwecken soll nur mit vorheriger Zustimmung der Empfänger zulässig sein", fordert die Justizsprecherin der Grünen, Terezija Stoisits. Sie greift damit eine Intiative der Organisationen Eurocauce, media-nexus, quintessenz, public netbase sowie des Vereins der Internet User, VIBE auf. Diese Organisationen waren letzte Woche mit einem offenen Brief an die Mitglieder des Ausschusses an die Öffentlichkeit getreten, in dem sie ein ausdrückliches Verbot von unverlangten Werbemails fordern. Umfragen bestätigen, Belästigungen durch Spam-Mails sind die Plage Nummer 1 für die Netznutzer. "Weil es derart billig ist, ist der Massenversand mittels Emailwerbung einfach zu verlockend. Die zukünftige Entwicklung des Internet darf durch derartigen Mißbrauch nicht beeinträchtigt werden", schließt STOISITS. (stoisits@gruene.at) -------------------------------- Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag Terezija Stoisits betreffend die Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über den Vertragsabschluss im Fernabsatz in das Konsumentenschutzgesetz eingefügt und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 sowie das Produkthaftungsgesetz geändert werden (Fernabsatz-Gesetz) Der Ausschuss wolle beschließen: Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über den Vertragsabschluss im Fernabsatz in das Konsumentenschutzgesetz eingefügt und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 sowie das Produkthaftungsgesetz geändert werden (Fernabsatz-Gesetz) (1998 dB) wird wie folgt abgeändert: In Z 2 wird bei § 5c Abs 3 der zweite Satz wie folgt abgeändert und lautet: "Die Verwendung eines Automaten als Gesprächspartner eines Verbrauchers sowie die Verwendung der elektronischen Post zu Massenaussendungen oder Werbezwecken bedarf dessen vorheriger - jederzeit widerruflicher - Zustimmung. Andere Regelungen über die Zulässigkeit der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bleiben unberührt. Begründung: Im Entwurf ist kein Passus enthalten, der unverlangten Massenaussendungen per Email Einhalt gebietet. Massensendung von unerwünschten Emails (SPAM) gehören zu den schlimmsten Belästigungen im Internet, darüber hinaus schädigen sie das Ansehen des elektronischen Handels. Für Massenaussendungen per Email wird damit eine Regelung vorgeschlagen, wie sie im Fall von Telefon- und Faxwerbung laut Judikatur besteht. Den Empfängern kosten derartige Sendungen Zeit und Geld. Da die Größe der elektronischen Postfächer oft beschränkt ist, kann auch der Fall eintreten, daß wichtige Sendungen nicht mehr durchkommen. Da das Versenden unerwünschter Emails (SPAM) stark imageschädigend wirkt, bedienen sich seriöse Unternehmen dieses Mittels längst nicht mehr. Folgerichtig liegen in Deutschland erste Urteile gegen die Aussender vor, und selbst in den USA ist diese Praxis in einigen Bundesstaaten bereits verboten.