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  • Rechtsbeugerische Rechtsdurchsetzer zurecht gewiesen
    In der Posse um die fadenscheinig begründeten Zugriffe des BKA auf Daten des Anonymisierungsdienstes An.ON kommt noch einmal Bewegung. Einerseits wurde nun richterlich festgestellt, dass all das illegal war, andererseits stellte man fest, dass dieses Mitloggen ansich schon nicht hätte sein müssen - der entsprechende Beschluss war schon vor der Durchführung außer Kraft gesetzt worden, konnte jedoch wegen eines so genannten "technischen Versehens" nicht zugestellt werden. Die Herren Beamten, die sich dieses (ja scheinbar illegal erzwungene Log) dann mit (scheinbar wenig legalen) Methoden der einfachen Polizeiarbeit "beschafften", sind nun noch Gegenstand eines weiteren Verfahrens. Bleibt zu hoffen, dass sowas nicht letztlich doch noch im Sande versickert.
    2003-09-18T16:23:01
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