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              | Date: 1998-09-15 
 
 WASSENAAR CAMPAIGN: Vertrag ist knack/bar-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 q/depesche 98.9.15/3
 updating   98.9.15/1
 
 WASSENAAR CAMPAIGN: Vertrag ist knack/bar
 
 Da tun sich 23 NGOs (non governmental organisations)
 zusammen &  wollen ein von 33 Regierungen unterzeichnetes
 internationales Abkommen zur Exportkontrolle von
 konventionellen Waffen aus den Angeln heben?
 Noch ganz gesund, was soll denn das?
 
 Zum einen gehts nur um die Paragraphen 5.1 & 5.2
 (Telecommunications, Information Security) in einem ziemlich
 umfangreichen Vertragswerk, das einem durchaus guten Zwecke
 dient.
 
 Zum zweiten besteht grosses Interesse der
 Software/Industrie, Exportrestriktionen für
 Verschlüsselungsprogramme zu beseitigen: Hier wartet ein
 milliardenschwerer, globaler  Markt.(USD not ATS)
 
 Zum dritten sehen die Global Internet Liberty Campaigner
 eine Chance, den Wassenaar Vertrag zu knacken, weil die
 Geschäftsordnung besagt, dass alle Beschlüsse *einstimmig*
 fallen müssen.
 Wenn sich ein einziger Signatarstaat traut & querlegt,
 werden in puncto Crypto/Exportrestriktionen die Karten
 völlig neu gemischt.
 
 Crypto ist keine Waffe - deshalb gewinnen wir.
 
 Erich Moechel
 Coordinator
 Global Internet Liberty Campaign
 
 post/scrypt: Wir ersuchen die zahlreichen
 Multimedia/Kommunikatoren auf dieser Liste um gefälligste
 Verbreitung der Campaign. Wir nehmen nichts als *Ihre
 eigenen* Interessen wahr.
 
 
 http://www.gilc.org/crypto/wassenaar/
 http://www.efa.org.au/wassenaar/
 http://www.cyber-rights.org/press/
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 Die "Global Internet Liberty Campaign" (GILC)
 
 GILC ist ein Zusammenschluß internationaler Organisationen,
 die im Jahre 1996 zum Zwecke der Verteidigung ziviler Rechte
 und Menschenrechte im Internet gegründet wurde.  GILC hat in
 der kryptographischen Hard- und Software eine kritische
 Komponente für den Schutz und die Unterstützung
 fundamentaler Menschenrechte, inklusive der
 Meinungsfreiheit, Vereinsfreiheit und des Rechts auf
 Privatsphäre erkannt. Diese Freiheiten werden explizit durch
 nationales und internationales Recht geschützt, inklusive
 der Charter für Rechte und Freiheiten, der Allgemeinen
 Erklärung für Menschenrechte und der Internationalen
 Konvention für staatsbürgerliche und politische Rechte, und
 müssen als Grundlage bei jeder Entscheidung über das
 Wassenaar-Abkommen dienen.
 
 1996 hat GILC der "Organisation for Economic Cooperation and
 Development" (OECD) die "Resolution in Support of the
 Freedom to Use Cryptography" übergeben, die beinhaltet, daß
 jegliche neue kryptographische Richtlinie auf dem Grundrecht
 basieren muß, sich an privater Kommunikation zu beteiligen,
 wie in Artikel 12 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung,
 in Artikel 17 der Internationalen Konvention für
 staatsbürgerliche und politische Rechte und dem nationalen
 Recht zum Ausdruck gebracht wird.
 
 GILC beobachtet weiterhin Aktivitäten hinsichtlich der
 Freiheit, Verschlüsselungsprogramme anzuwenden und unterhält
 eine umfangreiche Ressourcensammlung zum Thema
 internationaler Verschlüsselungspolitik auf ihrer Web-site.
 Zudem stellt die Organisation Menschenrechtsorganisationen,
 Journalisten und politischen Aktivisten Seminare zum
 Gebrauch von Verschlüsselungsprogrammen zur Verfügung, um
 diese Personen vor einer Überwachung durch ihre Regierungen
 zu schützen.
 
 In vielen Ländern sind die genannten Personengruppen das
 häufigste Ziel für Überwachung durch Nachrichtendienste der
 Regierung, der Polizei und andern Gruppen, die nicht der
 Regierung angehören. In der Ausgabe des Länderreportes über
 Menschenrechtspraktiken aus dem Jahr 1996 hat das
 U.S.-Außenministerium über einen weitverbreiteten illegalen
 und unkontrollierten Gebrauch von Abhörgeräten - sowohl von
 Seiten der Regierung als auch privaten Gruppierungen - in
 über 90 Ländern - Entwicklungs- und Nichtentwicklungsländern
 - berichtet.
 
 Weitere Informationen zum Gebrauch von
 Verschlüsselungstechnologien durch internationale
 Menschenrechtsorganisationen enthält das Dokument
 "Encryption in the Service of Human Rights" von "Human
 Rights Watch".
 
 Das Ziel des Wassenaar-Abkommens ist es, die Verdichtung
 militärischer Potentiale, die die regionale und
 internationale Sicherheit und Stabilität bedrohen, zu
 verhindern. Das Wassenaar-Abkommen kontrolliert den Export
 von Kryptographie als eines der "dual use" Güter, die sowohl
 für militärische als auch für zivile Zwecke Anwendung
 finden. Das Wassenaar-Abkommen enthält auch eine Befreiung
 von Exportkontrollen für Massenmarktsoftware und Software
 für die "öffentliche Domäne".
 
 Selbstverständlich kann das Abkommen nicht zur legitimen
 Anwendung kommen, um ernsthafte zivile Transaktionen zu
 behindern. Das Abkommen bringt zum Ausdruck, daß es sich
 nicht gegen einen Staat oder eine Staatengruppe wenden und
 keine echten Ziviltransaktionen behindern wird. Noch wird es
 sich in die Staatsrechte einmischen, um sich legitime Mittel
 anzueignen, mit denen diese Staaten sich gemäß Artikel 51
 der Charter der Vereinten Nationen verteidigen können.
 Weiterhin ist die Absicht des Abkommens, die Weitergabe von
 offensiven strategischen Waffen einzuschränken. Bei der
 Kryptographie handelt es sich um einen
 Verteidigungsmechanismus, insbesondere gegen elektronische
 Angriffe.
 
 Das heißt, daß Produkte, die offensichtlich für zivile oder
 kommerzielle Zwecke kreiert wurden, nicht unter den
 Bedingungen des Wassenaar-Abkommens eingeschränkt werden
 dürfen. Es läßt sich nicht leugnen, daß kryptographische
 Produkte unerläßlich für den weiterführenden Wachstum
 digitaler Wirtschaft, die Entwicklung von sicherem
 elektronischem Handel und den Schutz der Privatsphäre der
 Staatsbürger sind. Keinesfalls wird die regionale Stabilität
 und internationale Sicherheit bedroht, sondern ein freier
 und wettbewerbsfähiger Markt wird schnell kryptographische
 Produkte zur Verfügung stellen, die benötigt werden, um auf
 der Wirtschaft von Entwicklungsländern basierende
 Informationen und ihre Bürger angesichts von
 "Informationsterrorismus" und den Aktivitäten von
 "Cyber-Kriminellen" zu schützen.
 
 Folglich kommen wir zu dem Schluß, daß es keine fundierte
 Basis innerhalb des Wassenaar-Abkommens für die Fortsetzung
 von Exportkontrollen für kommerzielle kryptographische
 Produkte gibt. Solche Kontrollen dienen lediglich dazu, den
 mit der zivilen Informationsinfrastruktur verfügbaren Schutz
 zu unterminieren, von dem die Gesellschaft mehr und mehr
 abhängig ist. Expansive Einschränkungen die Kryptographie
 betreffend, werden Kriminalität und Terrorismus nicht
 verhindern,, sondern werden lediglich dazu beitragen, eine
 Umgebung zu schaffen, in der Kriminalität und Terrorismus
 ungestraft gedeihen können.
 
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 edited by Harkank
 published on: 1998-09-15
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