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                Date: 1999-11-13
                 
                 
                Chaos: Netz/regulation in DE
                
                 
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      Von Christiane Schulzki-Haddouti  
 
Das Internet hat das Zusammenwachsen der Medien beschleunigt.  
Was für die Anbieter neue Möglichkeiten eröffnet, ist rechtlich  
gesehen ein Problem: Zuviele Behörden sind für die Regulierung  
zuständig. Nun schreit die FDP nach Reformen. 
 
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Otto befürchtet  
Schlimmes: "Wenn die Medien auf Grund der fortschreitenden  
Technik immer mehr zusammenwachsen, steht die Legislative vor  
einem Regulierungschaos." Er hält es für ein Unding, dass für ein  
Internet-Unternehmen bis zu 28 Aufsichtsgremien und  
Regulierungsbehörden zuständig sind. Das sei schlicht "unternehmer- 
 und investitionsfeindlich".  
 
Beispiel: Ein Versandhaus preist in einem von ihm eingerichteten  
Fernsehprogramm eines privaten Fernsehveranstalters seine  
Produkte an. Damit das Programm für den Zuschauer interessant ist,  
bringt die Redaktion aktuelle Kurzmeldungen aus Politik und Sport.  
Der Zuschauer kann mit Hilfe einer Set-Top-Box über das Internet  
weitere Informationen abrufen. Diese werden auf dem Fernsehgerät  
angezeigt. Das Versandhaus reichert sein Fernsehangebot zudem  
mit redaktionellen Beiträgen an. Der Kunde kann sich die neuesten  
Sonderangebote oder Nachrichten per E-Mail zuschicken lassen.  
 
Als besonderen Service bietet das Versandhaus einen  
"Rückrufknopf" an: Ein grafisches Symbol auf der Internet- 
Homepage, über das ein Telefongespräch angefordert werden kann.  
Die Firma wickelt aus Kostengründen das Gespräch über das  
Internet ab. 
.. 
Da der Kunde Bestellungen über das Fernsehen abwickeln kann,  
muss die Präsentation als Teledienst eingeordnet werden. Das  
Fernsehprogramm selbst ist jedoch ein Mediendienst. Da  
redaktionell bearbeitete Beiträge verwendet werden, kann es sich  
aber auch um Rundfunk handeln. Völlig unklar ist der rechtliche  
Status des im Internet angeboten Programms: Der Push-Dienst ist  
ein Mediendienst, der Rückruf ist Telekommunikation. Stellt das  
Versandhaus gar selbst die Technik für das Internet-Telefongespräch  
zur Verfügung, ist es Telekommunikationsanbieter.  
 
Die Folge: Das Versandhaus darf seine Anlage erst in Betrieb  
nehmen, wenn die technische Einrichtung zur Überwachung der  
Regulierungsbehörde angezeigt und von ihr abgenommen wurde.  
Zudem muss es den Online-Zugriff auf seine Kundendaten  
ermöglichen.  
 
Das Versandhaus sieht sich einem Regulierungschaos ausgeliefert:  
Für alle Dienstleistungen, die als Teledienst einzuordnen sind, muss  
es sich mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten, der  
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften und allgemeinen  
Aufsichtsbehörden des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts  
auseinander setzen. Für alle Dienstleistungen, die dem Mediendienst  
zuzuordnen sind, hat es sowohl mit dem Bundes- als auch mit den  
Landesdatenschutzbeauftragten zu tun und muss sich zudem mit  
dem gemeinsamen Beauftragten der Länder für Jugendschutz in  
Mediendiensten auseinander setzen. 
 
Full Story 
 http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,51904,00.html
                   
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edited by Harkank 
published on: 1999-11-13 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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