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              | Date: 2000-02-06 
 
 Videokameras auf Schritt & Tritt-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Was in Großbritannien gerade Wirklichkeit wird, soll in Nordrhein-
 Westfalen auf keinen Fall möglich werden, empfahlen unisono
 Experten bei einer öffentlichen Anhörung zur Änderung des
 Datenschutz-Gesetzes.
 
 Die Debatte entzündet sich an einer Passage im Entwurf, nach der
 die Überwachung per Kamera für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben
 lediglich "dienlich" sein müsse."
 
 Daten, von deren Erhebung die Menschen nichts merken, verletzen
 das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, betonen Kritiker.
 
 Entwurf Datenschutzgesetz NRW:
 http://www.landtag.nrw.de/cgi-
 bin/hyperdoc/show_dok.pl?k=MMD12/4476&quelle=alle&dir=j
 
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 Gegen Videokameras auf Schritt und Tritt
 Vor Eingriff in den Alltag gewarnt
 
 Düsseldorf - Hunderttausende von Video-Überwachungskameras
 auf Straßen, Plätzen und in Parks, der Bürger auf Schritt und Tritt
 überwacht: Was in Großbritannien gerade Wirklichkeit wird, soll in
 Nordrhein-Westfalen auf keinen Fall möglich sein. Das jedenfalls
 empfahlen unisono Experten, die der Ausschuss für Innere
 Verwaltung des Landtags zur öffentlichen Anhörung zur Änderung
 des NRW-Datenschutz-Gesetzes eingeladen hatte.
 
 Friedrich von Zezschwitz, hessischer Datenschutzbeauftragter, sah
 den von George Orwell in seinem Roman "1984" beschworenen
 Überwachungsstaat heraufziehen, wenn es bei der bisherigen
 Formulierung im Entwurf zur Gesetzesnovelle bliebe. Dort heißt es
 nämlich lapidar, die Überwachung per Kamera müsse für die
 Erfüllung öffentlicher Aufgaben lediglich "dienlich" sein. Zezschwitz
 nannte das eine "Kautschukklausel" und warnte vor der neuen
 "Eingriffsintensität" des Staates in das Leben des Bürgers, wenn
 dieser 24 Stunden am Tag gefilmt werden könne.
 
 [...]
 
 http://www.ksta.de/politik/117548.html
 
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 edited by Harkank
 published on: 2000-02-06
 comments to office@quintessenz.at
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