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Date: 2001-05-02

Volkszaehlung.at:Strafen fuer Verweigerer


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prae/scrypt: Wer hat da schon wieder "Religionsbekenntnis
JEDI" und "All your base are belong to us" gesagt?

Höchststrafe nicht beim ersten Mal | Strafen "kein
Rachefeldzug" | Liegen im Ermessen der Gemeinden | Fehler
von 1991 sollen sich nicht wiederholen

Wer die Fragebögen unvollständig ausfüllt bzw. die
Volkszählung überhaupt "verweigert", muss theoretisch mit
einem Verwaltungsstrafverfahren [Höchststrafe: 30.000 ATS]
rechnen.

Allerdings, so Karl Isamberth, Volkszählungs-Projektleiter bei
der Statistik Austria, gegenüber der APA, liege es im
Ermessen der Gemeinden, ob bei einem "fehlenden Kreuzerl"
am Fragebogen schon ein Verfahren eingeleitet werde oder
nicht.

Die Höchststrafe könne beim ersten Mal jedenfalls nicht
verhängt werden.

Isamberth bemühte dazu einen bildhaften Vergleich: "Wenn
jemand sein Auto kurz im Halteverbot stehen hat, liegt es im
Ermessensspielraum des Beamten, über diese zwei Minuten
hinwegzusehen oder nicht." Volkszählung im Visier der
Datenschützer

Massenverweigerung Die Grünen haben dazu aufgerufen,
Fragen zum Religionsbekenntnis, zur Umgangssprache und
zum Haushaltsvorstand nicht zu beantworten.

Sollte dieses Beispiel Schule machen und Hunderte Bürger
die Angaben verweigern, würde den Gemeinden laut
Isamberth wohl "nichts anderes übrig bleiben" als
Strafverfahren einzuleiten.

Wie viele Strafverfahren es bei der letzten Volkszählung 1991
gegeben habe, könne er nicht beantworten, so Isamberth:
"Es gibt keine Statistik. Aus Gesprächen mit den
Gemeinden weiß ich allerdings, dass es Strafen gegeben
hat."

Grundsätzlich sei die Strafdrohung allerdings "kein
Rachefeldzug", sondern solle lediglich klarstellen, "dass es
eine gewisse Bürgerpflicht gibt", an der Volkszählung
teilzunehmen.

Dass die Frage nach dem Religionsbekenntnis, wie von den
Grünen behauptet, verfassungswidrig sei, sei ihm nicht
bekannt, sagte Isamberth.


Um die unzulässige Beeinflussung des
Volkszählungsergebnisses durch die Gemeinden zu
verhindern, habe man diese "noch einmal expressis verbis
darauf hingewiesen, dass es auf keinen Fall vorausgefüllte
Fragebögen geben darf", so Isamberth. Bei der Volkszählung
1991 hatte ein Mitarbeiter der Unterkärntner Gemeinde
Feistritz im Rosental beim Punkt Amtssprache vorsorglich
"Deutsch" angekreuzt. Damals habe man "ganz scharf
durchgegriffen" und für die Vernichtung der betreffenden
Fragebögen gesorgt, berichtete Isamberth. Ob es auch
innerhalb der Gemeinde Konsequenzen gegeben habe, wisse
er nicht.

Source
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=57528





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edited by Harkank
published on: 2001-05-02
comments to office@quintessenz.at
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