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Date: 2002-04-18

AT: Alle Spitzel in die Datenbank


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Informanten, Konfidenten, Zuträger und so genannte Vertrauensleute, Spitzel
und Denunzianten aufgepasst: Um die Doppelabkassierer/ei mit
Informationen zu verhindern, kommt ihr alle in die große, österreichische
Spitzelda/tenbank. Wer von den Insassen der Datenbank das Wort
"Vertrauensschutzevidenz" aussprechen kann, für den haftet die
Bananenre/publik.

post/scrypt: Wer hat da schon wieder "wo samma denn" gesagt?
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Unter dem irreführenden Namen "Vertrauensschutzevidenz" verbirgt sich das
Projekt einer zentralen Datei, in der alle Spitzel, Informanten und
Dennunzianten der Polizei zentral erfasst werden sollen.

Inklusive besonderer "Qualifikationen", in welchem Umfang die
Informationstätigkeit erfolgt und welche Beträge für diese Art der
Dienstleistung genommen werden.

Ziel der Datenbank ist es, alle Polizeistellen besser und leichter mit
geeigneten IM's ("informelle Mitarbeiter") zu versorgen. Da in der
Vergangenheit Informanten dieselbe Information bei verschiedenen
Polizeistellen mehrfach verkauften, soll diese Datenbank auch
Doppelzahlungen verhindern und damit "Kosten sparen".

[...]
Das neue System macht aus Spitzel, etwa aus dem "Drogen- oder
Ostmafiamilieu" Staatsorgane, ihre Tätigkeit wird quasi amtlich. Die Republik
Österreich übernimmt im Rahmen der "Amtshaftung" die Haftung für Schäden
und Fehler der Spitzel.

Hans G. Zeger, Obmann der ARGE DTAEN: "Wie das funktionieren soll ist
völlig unklar. Wesentliches Merkmal von Spitzel ist, daß sie im verborgenen
agieren. Schäden werden kaum einer bestimmten Tätigkeit zuzuordnen sein.
Spitzeldienste werden ja nicht offiziell ausgeschrieben und beauftragt.
Geschädigte werden nicht wissen, ob sie Anspruch haben und wohin sie sich
wenden könnten."

Tatsächlich dient diese Konstruktion bloß dazu, die Verantwortlichkeit
fehlerhafter Ermittlungstätigkeit von den Polizisten weg zu bekommen. Diese
könnten in Zukunft "verantwortungsfrei" ermitteln, passiert etwas, war es das
Staatsorgan "Spitzel".


Unklare steuer- und gewerberechtliche Lage

Offenbar viele Gedanken haben sich die Legisten des BMI über die
Einkommenssituation ihrer Spitzel gemacht. Ausdrücklich festgehalten wird,
daß keine andere Behörde Zugang zu diesen Daten haben darf.

Hans G. Zeger: "Diese Bestimmung zielt auf die Steuerbehörden. Man
möchte die Zahlungen an Spitzel vor den begehrlichen Zugriffen der
Steuerbehörden schützen. Bei jeder anderen Organisation würde man eine
derartige Konstruktion als Schwarzgeldliste bezeichnen."

Trotzdem ist das Projekt noch reichlich unausgegoren. So wird nicht auf die
gewerberechtlichen oder sozialversicherngsrechtlichen Aspekte eingegangen.
Haben IM's, wenn sie im Auftrag des Staates handeln, einen Werkvertrag
oder sind sie befristet angestellte Bedienstete? Benötigen sie einen
Befähigngsnachweis? Besteht hier nicht der Tatbestand der Pfuscherei und
Schwarzarbeit? Wie ist die Abgrenzung zu den Detektiven zu ziehen. Wer
bezahlt die Sozialversicherung? Und sind typische Ausgaben für diese
Tätigkeit, etwa Besuche in Nachtlokalen, Bordellen und Anschaffung
typischer Betriebsmittel des kriminellen Milieus, wie Drogen und Waffen,
steuerlich absetzbar?

Hans G. Zeger: "Fragen über Fragen, die bloß eines dokumentieren, in
seinem Regelungswahn vergisst das Innenministerium übliche
gesellschaftliche und rechtliche Standards und versucht Grauzonen der
polizeilichen Tätigkeit auf Kosten des gesellschaftlichen Konsenses zu
regulieren."


Begehrte Datenbank

Besonders interessant wird diese Datenbank für das organisierte Verbrechen
werden. Wenn es im kriminellen Milieu ein nicht toleriertes Vergehen gibt,
dann ist es das gegenseitige "Verpfeifen" und die "Zusammenarbeit mit der
Polizei".

Die Liste und darin enthaltenen Personennamen werden bald enormen
Marktwert gewinnen. Spitzel werden nicht mehr mit Vertraulichkeit rechnen
können und werden um ihr Leben fürchten müssen. Nach allen bisherigen
Erfahrungen mit dem Polizeiapparat, wird es nicht gelingen, diese Liste
vertraulich zu halten.

ftp://ftp.argedaten.at/gesetze/spg-novelle.020401.pdf
http://www.argedaten.at/news/20020307.htm
------------------------------------------------------------------------- Informationsdienst
bestellen: http://www.argedaten.at/info/index.html#info Antrag Mitgliedschaft:
http://www.argedaten.at/mitgliedschaft/



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published on: 2002-04-18
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