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Date: 2003-02-07

AT: Meldedaten fuer Rechts/traeger

"Das Zentrale Melderegister soll ... Kontentprovider für alle Bedarfsträger der öffentlichen Verwaltung... sein." Damit ist klar, dass neben Rechtsträgern auch Linksträger unter den Bürokraten Zugang zu den Meldedaten haben.
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Hier hört sich der Spass allerdings auf und aus diesem Grunde übermitteln wir diese Aussendung der Arge Daten im Volltext zur Pflichtlektüre:

'Support-Unit' des Innenministeriums soll Privatsphäre des Bürgers vermarkten
- Überfallsartige Verordnung zur Meldeevidenz - Datenschutzrat nicht
informiert - Mißbrauchspotential der Meldedaten erhöht

Überfallsartige Medeevidenz-Verordnung

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat Innenminister Strasser auf Verordnungsweg
rückwirkend per 1.1.2003 eine Vermarktungsorganisation der Meldeevidenz,
genannt 'Support-Unit' genehmigt. Mit Hilfe dieser nach marktwirtschaftlichen
Kriterien agierenden Organisation soll der verkauf von Meldedaten in den
nächsten Jahren um mehr als 100% gesteigert werden.

Die offenbar schleppende Nachfrage nach Bürgerdaten soll somit angekurbelt
werden.

Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'Damit wird aus Informationen
über die Privatsphäre von Menschen, wer mit wem wie lange und wo lebt, eine
Handelsware gemacht. Es gehört zu den Grundrechten der Menschen weitgehend
unbeobachtet zu leben. Die Menschen müssen sicher sein können, das Daten über
die Wohnsituation nur für bestimmte, gesetzlich klar definierte Aufgaben
genutzt werden.'

Grundsätzlich sollte ein Bürger darauf vertrauen können, dass jene Daten, die
er den Behörden anvertrauen muß, nur im unbedingt notwendigen Ausmaß genutzt
werden. Es wird keine Bedenken geben, bei Aufenthaltsfeststellungen der
Sicherhheitsbehörden, bei der Durchsetzung gerichtlicher Enscheidungen oder
bei der Zustellung wichtiger behördlicher Schriftstücke, die Meldedaten zu
verwenden.


Weitere Aushöhlung der Grundrechte

Im Rahmen der österreichischen Verfassung bedürfen Eingriffe in die
Grundrechte einer gesetzlichen Grundlage und sind vom Nationalrat zu
beschließen. Im Rahmen des Meldegesetzes wurde zur erleichterten
Identifikation der Bürger und Verknüpfung dieser Daten ein zentrales
Personenkennzeichen eingeführt.

Hans G. Zeger: 'Darüber hinaus wurde jedoch mit dem Meldegesetz ein Grundrecht
'Light' geschaffen. Die wichtigsten Teile, wer in welcher Form wie Daten
nutzen darf, wird nicht im Gesetz geregelt, sondern in Verordnungen
ausgelagert. Damit erhält der Innenminister, unter Umgehung des Nationalrates
weitestgehenden Freiraum, wie er die Bürgerrechte interpretiert.'

Dieser Freiraum wird durch die neue Verordnung exzessiv genutzt. Aus einem
Register für klar definierte Aufgaben wird ein Daten-Selbstbedienungsladen.

Originalzitat: 'Das Zentrale Melderegister soll neben allen Funktionen nach
dem Meldegesetz die Grunddaten für eine IT-Gesellschaft und e-Government zur
Verfügung stellen. Weiters wird angestrebt, Kontentprovider für alle
Bedarfsträger der öffentlichen verwaltung zu sein.'

Im Klartext, aus Bürgerdaten wird handelbarer 'Kontent' (gemeint wohl:
Content').


Besondere Gefahren

Offenbar sollen 'Business Partner' im Rahmen von 'UserCase-Betreung'
umfassenden und kontinuierlichen Einblick in Meldedaten erhalten. 'Private
Dienstleister', also Privatpersonen sollen direkt den gesamten Datenbestand
verwalten dürfen.

Hans G. Zeger: 'Wir wissen, das viele Wirtschafts-Informationsdienste
fieberhaft an schwarzen Listen 'aufmüpfiger' Konsumenten arbeiten. Die
erleichterte Bereitstellung von Meldedaten ist dabei eine wichtige
Voraussetzung.'

Immer mehr Menschen, die ihre Konsumentenrechte auf Gewährleistung,
Wertminderung, Rücktritt usw. wahrnehmen oder Abrechnungen der
Telekombetreiber oder Hausverwaltungen beeinspruchen, landen in sogenannten
'schwarzen Listen unerwünschter Kunden'. Diese Liesten lassen sich aber nur
dann dauerhaft führen, wenn sie laufend mit Meldedaten aktualisiert werden.

Hans G. Zeger: 'Wenn nicht raschest gegengesteuert wird, droht uns
wirtschaftliche Apartheit und eine unkontrollierbare privatwirtschaftliche
Pseudogerichtsbarkeit. Das Innemnisterium mit seiner ZMR-Business-Unit ist
dazu ein willfähriger Handlanger.'

Auf der einen Seite finden sich dann alle Menschen, die jede Rechnung und
Zahlunsgvorschreibung von Unternehmen immer bezahlen und niemals hinterfragen
und auf der andereren Seite eine immer größer werdende Gruppe von
vorverurteilten Personen, die irgendwann einmal 'negativ' aufgefallen sind.


Datenschutzrat nicht informiert

Hans G. Zeger: 'Wieder einmal wurde der Datenschutzrat in einer sensiblen
Angelegenheit übergangen. Es muß ernsthaft die Frage nach der Sinnhaftigkeit
dieser Institution gestellt werden. Nichts desto trotz werde ich als Mitgleid
des Datenschutzrates raschest eine Sitzung einberufen lassen und aufklärung
über die dubiose 'Business Unit' des Innenministeriums verlangen.'

Es besteht der begründete Verdacht, dass diese Verordnung im Widerspruch zum
verfassungsrechtlichen Schutz der Grundrechte steht.

mehr --> http://www.argedaten.at/news/20020307.html#2
mehr --> http://www.argedaten.at/news/20010108.html
mehr --> http://www.argedaten.at/news/20011115.html
Archiv --> http://www.argedaten.at/text/341.htm
andere --> http://zmr.bmi.gv.at/


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edited by Harkank
published on: 2003-02-07
comments to office@quintessenz.at
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