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              | Date: 2003-02-07 
 
 AT: Meldedaten fuer Rechts/traeger"Das Zentrale Melderegister soll ... Kontentprovider für alle
Bedarfsträger der öffentlichen Verwaltung... sein." Damit ist klar, dass neben Rechtsträgern auch Linksträger unter den Bürokraten Zugang zu den Meldedaten haben.-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Hier hört sich der Spass allerdings auf und aus diesem Grunde übermitteln wir diese Aussendung der Arge Daten im Volltext zur Pflichtlektüre:
 
 'Support-Unit' des Innenministeriums soll Privatsphäre des Bürgers vermarkten
 - Überfallsartige Verordnung zur Meldeevidenz - Datenschutzrat nicht
 informiert - Mißbrauchspotential der Meldedaten erhöht
 
 Überfallsartige Medeevidenz-Verordnung
 
 Wie erst jetzt bekannt wurde, hat Innenminister Strasser auf Verordnungsweg
 rückwirkend per 1.1.2003 eine Vermarktungsorganisation der Meldeevidenz,
 genannt 'Support-Unit' genehmigt. Mit Hilfe dieser nach marktwirtschaftlichen
 Kriterien agierenden Organisation soll der verkauf von Meldedaten in den
 nächsten Jahren um mehr als 100% gesteigert werden.
 
 Die offenbar schleppende Nachfrage nach Bürgerdaten soll somit angekurbelt
 werden.
 
 Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'Damit wird aus Informationen
 über die Privatsphäre von Menschen, wer mit wem wie lange und wo lebt, eine
 Handelsware gemacht. Es gehört zu den Grundrechten der Menschen weitgehend
 unbeobachtet zu leben. Die Menschen müssen sicher sein können, das Daten über
 die Wohnsituation nur für bestimmte, gesetzlich klar definierte Aufgaben
 genutzt werden.'
 
 Grundsätzlich sollte ein Bürger darauf vertrauen können, dass jene Daten, die
 er den Behörden anvertrauen muß, nur im unbedingt notwendigen Ausmaß genutzt
 werden. Es wird keine Bedenken geben, bei Aufenthaltsfeststellungen der
 Sicherhheitsbehörden, bei der Durchsetzung gerichtlicher Enscheidungen oder
 bei der Zustellung wichtiger behördlicher Schriftstücke, die Meldedaten zu
 verwenden.
 
 
 Weitere Aushöhlung der Grundrechte
 
 Im Rahmen der österreichischen Verfassung bedürfen Eingriffe in die
 Grundrechte einer gesetzlichen Grundlage und sind vom Nationalrat zu
 beschließen. Im Rahmen des Meldegesetzes wurde zur erleichterten
 Identifikation der Bürger und Verknüpfung dieser Daten ein zentrales
 Personenkennzeichen eingeführt.
 
 Hans G. Zeger: 'Darüber hinaus wurde jedoch mit dem Meldegesetz ein Grundrecht
 'Light' geschaffen. Die wichtigsten Teile, wer in welcher Form wie Daten
 nutzen darf, wird nicht im Gesetz geregelt, sondern in Verordnungen
 ausgelagert. Damit erhält der Innenminister, unter Umgehung des Nationalrates
 weitestgehenden Freiraum, wie er die Bürgerrechte interpretiert.'
 
 Dieser Freiraum wird durch die neue Verordnung exzessiv genutzt. Aus einem
 Register für klar definierte Aufgaben wird ein Daten-Selbstbedienungsladen.
 
 Originalzitat: 'Das Zentrale Melderegister soll neben allen Funktionen nach
 dem Meldegesetz die Grunddaten für eine IT-Gesellschaft und e-Government zur
 Verfügung stellen. Weiters wird angestrebt, Kontentprovider für alle
 Bedarfsträger der öffentlichen verwaltung zu sein.'
 
 Im Klartext, aus Bürgerdaten wird handelbarer 'Kontent' (gemeint wohl:
 Content').
 
 
 Besondere Gefahren
 
 Offenbar sollen 'Business Partner' im Rahmen von 'UserCase-Betreung'
 umfassenden und kontinuierlichen Einblick in Meldedaten erhalten. 'Private
 Dienstleister', also Privatpersonen sollen direkt den gesamten Datenbestand
 verwalten dürfen.
 
 Hans G. Zeger: 'Wir wissen, das viele Wirtschafts-Informationsdienste
 fieberhaft an schwarzen Listen 'aufmüpfiger' Konsumenten arbeiten. Die
 erleichterte Bereitstellung von Meldedaten ist dabei eine wichtige
 Voraussetzung.'
 
 Immer mehr Menschen, die ihre Konsumentenrechte auf Gewährleistung,
 Wertminderung, Rücktritt usw. wahrnehmen oder Abrechnungen der
 Telekombetreiber oder Hausverwaltungen beeinspruchen, landen in sogenannten
 'schwarzen Listen unerwünschter Kunden'. Diese Liesten lassen sich aber nur
 dann dauerhaft führen, wenn sie laufend mit Meldedaten aktualisiert werden.
 
 Hans G. Zeger: 'Wenn nicht raschest gegengesteuert wird, droht uns
 wirtschaftliche Apartheit und eine unkontrollierbare privatwirtschaftliche
 Pseudogerichtsbarkeit. Das Innemnisterium mit seiner ZMR-Business-Unit ist
 dazu ein willfähriger Handlanger.'
 
 Auf der einen Seite finden sich dann alle Menschen, die jede Rechnung und
 Zahlunsgvorschreibung von Unternehmen immer bezahlen und niemals hinterfragen
 und auf der andereren Seite eine immer größer werdende Gruppe von
 vorverurteilten Personen, die irgendwann einmal 'negativ' aufgefallen sind.
 
 
 Datenschutzrat nicht informiert
 
 Hans G. Zeger: 'Wieder einmal wurde der Datenschutzrat in einer sensiblen
 Angelegenheit übergangen. Es muß ernsthaft die Frage nach der Sinnhaftigkeit
 dieser Institution gestellt werden. Nichts desto trotz werde ich als Mitgleid
 des Datenschutzrates raschest eine Sitzung einberufen lassen und aufklärung
 über die dubiose 'Business Unit' des Innenministeriums verlangen.'
 
 Es besteht der begründete Verdacht, dass diese Verordnung im Widerspruch zum
 verfassungsrechtlichen Schutz der Grundrechte steht.
 
 mehr   --> http://www.argedaten.at/news/20020307.html#2
 mehr   --> http://www.argedaten.at/news/20010108.html
 mehr   --> http://www.argedaten.at/news/20011115.html
 Archiv --> http://www.argedaten.at/text/341.htm
 andere --> http://zmr.bmi.gv.at/
 
 
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 edited by Harkank
 published on: 2003-02-07
 comments to office@quintessenz.at
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