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Date: 2005-07-26

EU Data Retention: Verfassungsfrage

Allen EU-Ländern, die noch nicht mit restlos unterminierten Datensch/utzge/setzen gestraft sind, stehen schwierige Zeiten bevor. Zu stellen ist die Frage nach der Verfassung. Das kann doch nicht Europa sein! Wo hat man uns hin/gebeamt?
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Alarmiert reagiert der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, auf die jüngsten Pressemeldungen, wonach nicht nur der Europäische Rat, sondern auch die EU-Kommission fordert, eine umfassende Überwachung der Telekommunikations-Verbindungsdaten vorzunehmen.

[...]

Die umfassende Verbindungsdatenerfassung ist ebenso wie die längerfristige Speicherung dieser Daten nach deutschem Recht verfassungswidrig. Es würde sich um eine Rundumüberwachung ins Blaue hinein handeln. Diese kann nicht damit gerechtfertigt werden, dass im Glücksfall hierdurch vielleicht einmal ein Terroranschlag aufgeklärt werden kann. Selbst das Ziel der Bekämpfung schrecklicher Verbrechen kann es nicht rechtfertigen, das Kommunikationsverhalten der europäischen Bevölkerung zu 100% elektronisch zu erfassen und zur Rasterung bereit zu halten.

[...]

Über europäische Regelungen soll das an Überwachung durchgesetzt werden, was auf nationaler Ebene nicht akzeptiert würde.

http://www.datenschutzzentrum.de

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Aus dem Alleingang der Innenminister von England, Frankreich, Irland und Schweden, die eine Speicherung dieser personenbezogenen Daten von bis zu vier Jahren gefordert haben, ist nun ein offizieller Richtlinienvorschlag, der als Urheber das EU-Parlament und den Ministerrat hat, geworden.

Alle Daten rund um Telefonie - wer wann, in welcher Funkzelle und mit wem wie lange telefoniert hat -- müssen vom Netzbetreiber in Zukunft ein Jahr lang gespeichert werden.

Das steht in offenem Widerspruch zu nationalen Datenschutzgesetzen wie etwa in Deutschland und Österreich und zur EU-Richtlinie zum Datenschutz, die derartige Vorratsspeicherung explizit untersagen.

http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=271216


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edited by Harkank
published on: 2005-07-26
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