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Date: 2000-06-19

AT: IMSI-Catcher dereguliert


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Genehmigungspflicht für Funkgeräte und Satelliten-Uplinks
wird abgeschafft | Umsetzung von EU-Richtlinien | GSM-
Abhöranlagen [IMSI-Catcher] der Polizei nicht mehr durch
Fernmeldebehörde kontrolliert

Heute, Montag, beginnt die Begutachtungsfrist für den
Entwurf eines "Bundesgesetzes über Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen" [FTEG].

Das FTEG schafft amtliche Betriebsgenehmigungen und
Zulassungsprüfungen für Geräte wie Satelliten-Uplinks,
Funkgeräte, Equipment für drahtlose Standleitungen
weitgehend ab.

Das Sendegerät muss nur irgendwo in der EU einer
"harmonisierten Norm" entsprechen, normiert von einer
"anerkannten Normenorganisation", muss das "zugewiesene
Spektrum [...] effektiv nutzen" und darf keine "schädlichen
Störungen" verursachen. Dafür sieht § 17
Verwaltungsstrafbestimmungen vor.

Verpflichtung durch die EU Im Vorwort ist vermerkt, dass
dieses Gesetzesvorhaben dazu diene, einer "Verpflichtung"
nachzukommen, die Artikel 19 der EU Richtlinie 99/5/EG der
Republik Österreich auferlegt. Richtlinie 1999/5/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999

Ausnahmen für Lauschangreifer Der Entwurf, der heute auch
auf der Webseite des Verkehrsministeriums zu finden sein
wird, sieht aber auch Ausnahmen vor.

Nicht betroffen sind "Geräte, die ausschließlich für
Tätigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen
Sicherheit, der Verteidigung, der Sicherheit des Staates oder
Strafrechtspflege benutzt werden".

Im Klartext heißt das, dass die Verbreitung so genannter
IMSI-Catcher [International Mobile Subscriber Identity],
mittels derer die Polizei [und die Nachrichtendienste] auf
Grund einer Sollbruchstelle im GSM-Protokoll in die Handy-
Netze zu Abhörzwecken eindringen können, nun gar nicht
mehr behördlich kontrolliert wird.

mehr
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=32587
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quintessenz wird dem/next auf einen eigenen Server
übersiedeln. Diese Tagline hilft uns dabei
http://www.fastbox.at
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edited by Harkank
published on: 2000-06-19
comments to office@quintessenz.at
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