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Date: 2000-10-13

DE: No Freedom of Information


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Christiane Schulzki-Haddouti 13.10.2000

Deutschland votiert für noch mehr Geheimhaltung

Europäische Journalisten können nur neidvoll nach Übersee blicken:
Ob US-Militärs strategische Atomraketen gegen Irak und Nordkorea
einsetzen wollen, ob sie Details über die polizeiliche Überwachung
des Bürgerrechtlers Martin Luther King enthüllen - ihr Wissen über
solche Ereignisse verdanken sie dem 1966 erlassenen "Freedom of
Information Act".

Doch nicht nur Journalisten profitieren von einem
Informationsfreihheitsgesetz, auch Anwälte, Lobbyisten,
Wissenschaftler und Bürgerinitiativen. Eigentlich sollte es
selbstverständlich sein: Die mit Steuergeldern bezahlten
Informationen sollen den Bürgern zur Verfügung stehen. Ein
Abgeordneter des schleswig-holsteinischen Landtags stellte sogar
fest:

"Der Zugang zu Informationen bekommt immer mehr Charakter eines
Grundbedürfnisses und sollte daher ein neues Bürgerrecht werden."

Doch die Durchsetzung eines Informationszugangsrechts scheint
nicht gerade einfach zu sein. Die Beamtenschaft scheut davor
zurück, sich allzu sehr in die Karten schauen zu lassen. Die
Regelung für einen Informationszugang in Europa ist nun in der
zweiten Instanz, nach der Kommission also nun der Rat der
Europäischen Union. Und es sieht keineswegs besser aus für die
Bürgerrechte.

Der Rat hat sich in neun Sitzungen seit Februar mit dem Entwurf der
Kommission zum Informationszugang beschäftigt. Das Ergebnis ist
aus Bürgersicht alles andere als zufriedenstellend: "Unsere
schlimmsten Befürchtungen könnten damit Realität werden", so Tony
Bunyan von der britischen Watchgroup Statewatch. Über den Entwurf
vom 18. August wird der Rat am 20. November abstimmen. Das
Parlament arbeitet derzeit auch an einer Version.

Bei den Änderungsvorschlägen der Regierungvertreter zeichneten
sich vor allem Frankreich und Deutschland durch ihren Wunsch nach
mehr Geheimhaltung und weniger Informationszugang aus:
Frankreich reichte entsprechend neun, Deutschland ganze zwölf
Änderungsvorschläge ein, die mehr Geheimhaltung verlangten.

Bereits der "Parlaments- und Ratsvorschlag bezüglich des
öffentlichen Zugangs zu Dokumenten des Europäischen Parlaments,
des Rats und der Kommission" stieß auf heftige Kritik, da er die
bisherige Freigabepraxis verschlechtert hätte. Der EU-
Sonderausschuss des britischen Oberhauses monierte, dass durch
die lange Liste der Ausnahmen der Eindruck entstehe, dass
"Geheimhaltung und nicht Offenheit am besten dem öffentlichen
Interesse diene".

Mehr
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/8915/1.html


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edited by Harkank
published on: 2000-10-13
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