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Date: 2003-09-08

FIPR-Report zur Copyright/Direktive

Soeben ist der Report zur Implementierung der EU-Direktive zu Copyright von der Foundation for Information Policy Research [FIPR] erschienen. Zum DE/Kapitel hat der bekannte Volker Grassmuck beigetragen, am AT-Abschnitt hat die q/uintessenz mitges/trickt.
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http://www.fipr.org/copyright/guide/austria.htm
http://www.fipr.org/copyright/guide/germany.htm
http://www.fipr.org/copyright/guide
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Neue Untersuchung deckt Widersprüche in EU-Gesetzgebung zum Urheberrecht
auf
Vieles, was heute noch als ganz normale Beschäftigung gilt, könnte bald
verboten sein. Zu diesem Schluss kommt eine neu veröffentlichte
Untersuchung. So könnte es bald illegal sein, Musikstücke von einer
kopiergeschützten CD auf einen Walkman zu überspielen oder sich eine DVD
auf einem Computer anzusehen, der unter dem freien Betriebssystem Linux
läuft.

Der heute veröffentlichte Bericht "Implementing the EU Copyright
Directive ("Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie") untersucht
die Folgen der Anpassung der Gesetze in den Mitgliedsstaaten an die
Richtlinie.

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass es in einigen Mitgliedsstaaten,
darunter Deutschland, bereits als illegal gelten muss, urheberrchtlich
geschützte Werke wie CDs, Filme oder elektronische Bücher auf andere
Weise zu verwenden, als dies vom Herausgeber vorgesehen ist.
Übertretungen sollen mit Strafen von mehreren Zehntausend Euro geahndet
werden; es drohen sogar mehrjährige Gefängnisstrafen.

Nur in wenigen EU-Staaten werden den Konsumenten dagegen die Mittel an
die Hand gegeben, ihrerseits ihre Rechte durchzusetzen. Meist führt der
Weg über eine Regierungsbehörde, bei der zuerst Beschwerde einzulegen
ist. Danach kann es Monate dauern, bis der oder die Einzelne ihr Recht
kriegen. Vertreter der Konsumenteninteressen gibt es in den
Regierungsstellen nach wie vor so gut wie nirgends.

Sehr wenige Vorkehrungen wurden auch eingeführt gegen den  Missbrauch
des Urheberrechts zur Preissteigerung bei Verbrauchsgütern wie
Druckerpatronen oder Zubehör für Spielkonsolen. Es ist zu erwarten, dass
diese Praktiken, die jetzt schon in den USA weit verbreitet sind,
demnächst den  Atlantik überqueren werden. In den USA genießen sie den
Schutz des  des Digital Millennium Copyright Acts, eines Gesetzes, das
in weiten Teilen der EU-Urheberrechtsrichtlinie ähnelt.

Schaden erleiden wird die europäische Forschung zur Computersicherheit.
Nach derzeitiger Stand dürfen nur in Deutschland, Dänemark und Finnland
noch Wissenschaftler die Effektivität von Kopierschutzmaßnahmen
erproben.

Speziell für Deuschland kommt der Bericht zu dem Schluss: "Das deutsche
Gesetz gibt die Widersprüchlichkeiten der EU-Richtlinie getreu wieder:
Einerseits postuliert es ausdrücklich das Recht zur Anfertigung von
Privatkopien; andererseits stellt es die Umgehung von
Kopierschutzmechanismen selbst dann unter Strafe, wenn dies zu dem
alleinigen Zweck geschieht, eine legale Privatkopie anzufertigen."

Ian Brown, der Herausgeber des Berichts, kommentiert: "Diese neuen
Gesetze berauben europäische Bürger ihrer Rechte. Sie sind im alleinigen
Interesse von Hollywood und der Musikindustrie. Diese Gesetze müssen neu
gefasst werden, damit sie die Eigentümer von CDs, DVDs und e-Books
ebenso schützen wie die Medienkonzerne."

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edited by Harkank
published on: 2003-09-08
comments to office@quintessenz.at
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