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Date: 2006-12-04

DE: Sammelt Klagen gegen Vorratsdatenspei/cherung

Bürgerrechtler rufen zur Teilnahme an einer "Sammel- Verfassungsbeschwerde" gegen die von der Bundesregierung geplante Protokollierung der Nutzung von Telefon, Handy, Email und Internet auf. Der Aufruf zur Erhebung einer Massenverfassungsbeschwerde ist in der deutschen Geschichte einmalig.
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"Die von der Bundesregierung geplante Totalprotokollierung der
Telekommunikation der gesamten Bevölkerung ist ebenfalls einzigartig",
begründet der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung die Aktion. "Frau Zypries will vorsorglich
Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung
sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden. Wir sammeln
vorsorglich Beschwerdeführer für den Fall, dass SPD und Union dieses
verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollten. Wenn die
Koalition unzählige Menschen bespitzeln lassen will, dann werden sich auch
unzählige Menschen in Karlsruhe dagegen zur Wehr setzen."

An der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorbereiteten
Verfassungsbeschwerde kann sich jedermann beteiligen. Auf der Internetseite
des Arbeitskreises (http://www.vorratsdatenspeicherung.de) befindet sich
ein Meldeformular. Die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem
Bundesverfassungsgericht wird der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik
übernehmen, der Mitglied in dem Verein "RAV - Anwält/innen für
Menschenrechte" ist.

Mit Dr. Rolf Gössner und Prof. Dr. Christoph Gusy unterstützen prominente
Erstkläger die Verfassungsbeschwerde. Der Bremer Rechtsanwalt und
Bürgerrechtler Rolf Gössner ist Präsident der Internationalen Liga für
Menschenrechte (ILMR). Christoph Gusy ist Professor der Rechtswissenschaft
an der Universität Bielefeld. Er begründet seine Teilnahme an der
Verfassungsbeschwerde wie folgt: "Das geplante Gesetz begründet eine
allgemeine, anlassunabhängige Duldungspflicht der Bürger im Hinblick auf
mögliche polizeiliche Maßnahmen, welche ohne Wissen des Betroffenen und
damit gleichfalls ohne Kontroll- oder Rechtsschutzmöglichkeit durchgeführt
werden können. Eine derart allgemeine, breit angelegte Datenerhebung ist
mit dem Grundrechtsschutz aus Artikel 10 des Grundgesetzes, dem
Fernmeldegeheimnis, unvereinbar."

"Die anlasslose, zwangsweise Protokollierung der Telekommunikation der
gesamten Bevölkerung ist ein eklatanter Verfassungsverstoß", bekräftigt der
Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Es ist
vollkommen unverhältnismäßig, die gesamte Bevölkerung zu erfassen, nur um
gegen einige wenige Verdächtige leichter ermitteln zu können. Das
Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass 'eine Straftat von
erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend
sichere Tatsachenbasis' Voraussetzung jeder Erfassung von Verbindungsdaten
ist und dass der Gesetzgeber das 'strikte Verbot der Sammlung
personenbezogener Daten auf Vorrat' zu beachten hat. Wer gleichwohl das
ziellose Anhäufen sensibler Kommunikationsdaten aller Deutschen
befürwortet, macht sich des vorsätzlichen Verfassungsbruchs schuldig."

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert, das deutsche
Gesetzesvorhaben zumindest solange auszusetzen, bis der Europäische
Gerichtshof über die von Irland im Juli eingereichte Nichtigkeitsklage
gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat.

Das Bundesjustizministerium hat vor zwei Wochen einen Gesetzentwurf zur
Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorgestellt.
Danach soll ab Mitte 2007 zur verbesserten Strafverfolgung über einen
Zeitraum von sechs Monaten nachvollziehbar werden, wer mit wem per Telefon,
Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy- Telefonaten und
SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden.
Anonyme Emailkonten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.

Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt,
geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen
identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation,
auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden
sind möglich. Die Furcht vor einem Bekanntwerden ihrer Kontakte könnte
Informanten, Ratsuchende und Hilfsbedürftige in Zukunft davon abhalten,
sich an Journalisten, Anwälte oder Beratungsstellen zu wenden. Der
Informantenschutz, das Anwalts- und das Arztgeheimnis würden unterlaufen.

Gegenwärtig dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung
erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und
Email-Daten nicht. Auch sonstige Verbindungsdaten werden auf Wunsch
monatlich gelöscht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen ("Flat- Rates")
kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden.

Weitere Informationen und diese Pressemitteilung im Internet:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter
Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern,
der die Arbeit gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation
koordiniert. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/

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relayed by Harkank


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edited by Mac Gyver
published on: 2006-12-04
comments to office@quintessenz.at
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