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EuGH stoppt Geheimgesetzgebung für Flüge
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - erzählt eine Volksweisheit und meint damit die Pflicht jedes Einzelnen die Gesetze & Regelungen zu kennen, die sein Handeln betreffen. Doch was, wenn die Regelungen geheim sind und auch jederzeit geheim geändert werden können, und daher dem Betroffenen erst nach Verstoß bekannt gemacht werden? Der vier Jahre alte Fall eines Tennisschlägers(!) wurde nun vom EuGH entschieden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die von der EU aufgestellte geheime Liste verbotener Gegenstände an Bord eines Flugzeuges gekippt, nachdem ein Österreicher Beschwerde eingelegt hatte. Die EU-Richter entschieden am Dienstag in Luxemburg, dass die Liste nicht bindend sei, soweit sie dem Einzelnen Pflichten auferlege. Die Verbotsliste gehöre nämlich nicht zu der Art von Maßnahmen, die geheim zu halten wären.
(...)
Das Urteil der EU-Richter ist eine herbe Niederlage für die EU-Kommission und den Ministerrat. Die EU-Kommission durfte nach dem Urteil des EU-Gerichts die Geheimhaltungsregeln auch nicht bei der Anpassung der Liste anwenden. Daher sei sie die Verordnung zwangsläufig ungültig, entschieden die Richter.

Mehr:
http://diepresse.com/home/panorama/welt/459496/index.do



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edited by Mac Gyver
published on: 2009-03-10
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