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                Date: 2001-08-29
                 
                 
                AT: Im Eiltempo zur Rasterfahndung
                
                 
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      Großer Unmut in der Telekombranche über "Durchpeitschen" der  
Strafprozessnovelle 2001 | Nur wenige Tage bleiben zur Beurteilung  
| Lauschangriff und Rasterfahndung werden erstmals zeitlich  
unbegrenzt Gesetz  
 
Es sei schon eine "seltsame Vorgangsweise, eine so heiße  
Materie" wie die Festschreibung von Lauschangriff und  
Rasterfahndung in der Strafprozessnovelle 2001 mitten in die  
personalschwache Urlaubszeit zu legen, sagt Harald Pfannhauser  
vom Telekom-Fachverband der Wirtzschaftskammer. 
 
Unter Österreichs Telekoms sei diese Initiative des  
Justizministeriums jedenfalls auf Unverständnis gestoßen. Wenn  
man Laufzeiten durch die Rechtsabteilungen rechne, so blieben für  
Beratung und Beurteilung gerade ein paar Tage übrig, so  
Pfannhauser weiter. 
 
das sagt die Branche Maßgebliche Stimmen aus der Branche  
äußerten sich weniger moderat. Hier solle wohl ein Gesetz im Stil  
eines Überfallskommandos durchgepeitscht werden, ohne die  
Betroffenen rechtzeitig zu informieren, war der Tenor in einer  
Rundfrage der FutureZone. 
 
Paragraf 89 Vor allem am Paragraf 89 des Telekomgesetzes der  
"die Bereitstellung der Einrichtungen zur Überwachung" durch die  
Netzbetreiber betrifft, entzündet sich der kollektive Unmut: 
 
Während die derzeit gültige Version vermerkt "hiefür gebührt ihm  
der Ersatz der angemessenen Kosten" lautet die geplante  
Neufassung von § 89 so: 
 
 
"Hiefür sind ihm auf Antrag die angemessenen und ortsüblichen  
Kosten zu ersetzen, die ihm durch die Mitwirkung  
notwendigerweise entstanden sind...Bei der Bemessung der  
Kosten ist auch auf die öffentliche Aufgabe der Rechtspflege zum  
Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen.  
 
"Hier geht es nicht um Peanuts, sondern um gewaltige Kosten"  
sagt Harald Pfannhauser, die man nun auf eine durch die weltweite  
Telekomkrise ohnehin geschwächte Branche abwälzen wolle. 
 
Die im Entwurf der Überwachungsverordnung vorgeschriebene,  
universelle Überwachungs-Schnittstelle ES 201 671 nach einer im  
Entstehen befindlichen Norm des European Telecom Standards  
Institute [ETSI] würde alleine bei der Telekom Austria Kosten von  
mehreren 100 Millionen Schilling verursachen.  
 
Gleichzeitig mit der Strafprozessordnung werden auch die  
entsprechenden Passagen im Strafgesetzbuch, dem  
Telekomunikationsgesetz, Mediengesetz und andere Gesetze auf  
den neuesten Stand gebracht. 
 
Was Justiz- und Verkehrsministerium sowie Datenschützer zu  
sagen haben, lesen Sie morgen in der FuZo  
 
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=77973
                   
 
 
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edited by Harkank 
published on: 2001-08-29 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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