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              | Date: 2002-02-01 
 
 ETSI-Schnittstellen fuer BND-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Seit dem Frühjahr 2000 darf der BND neben dem Satellitenverkehr auch den
 leitungsgebundenen Telekommunikationsverkehr abhören. Dies bedeutet,
 dass auch er wie die Strafverfolger die von der TKÜV legalisierten
 Überwachungsschnittstellen benutzen darf.
 -.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-   Dabei muss der BND keine
 Rufnummern oder andere Kennungen in einer Anordnung erfassen, da, so die
 Begründung der Änderungsverordnung, bei der von ihm durchgeführten
 strategischen Fernmeldeüberwachung kein Personen- oder Anschlussbezug
 gegeben ist. Hingegen zielt die Überwachung auf ein "regional begrenztes
 Gebiet" und wertet "aus einer großen Menge verschiedenster Sachverhalte
 einzelne" aus, "die sich hierfür auf Grund bestimmter Merkmale qualifizieren".
 Die Ausfilterung mittels einer Wortbank ist nur eine von mehreren hierbei
 angewandten Methoden.
 
 Der BND braucht nun eine eigene Abhörschnittstelle, die die Betreiber bis
 zum 30. Juni 2003 realisieren müssen. Wie diese aussehen soll, darüber
 spekulieren derzeit die Experten in den betroffenen Unternehmen, aber auch
 im Bundestag. Das Bundeswirtschaftsministerium schreibt in seiner
 Begründung lediglich, dass der Betreiber eine "Kopie der über diesen
 Übertragungsweg übermittelten Telekommunikation erstellen und dem
 Bundesnachrichtendienst für die Übermittlung bereitstellen muss". Zum
 Kostenaspekt heißt es in der Begründung: Da "nur verhältnismäßig wenige
 technische Einrichtungen bei den Verpflichteten zum Einsatz kommen",
 werde der Personal- und Mittelbedarf der Regulierungsbehörde "nur gering
 belastet". Zusätzliche Kosten bei den Betreibern seien überdies nicht nur
 durch die TKÜV-Änderung, sondern auch durch das G-10-Gesetz bedingt.
 
 Da das Bundesverfassungsgericht es bislang als Vorteil ansah, dass bei der
 strategischen Fernmeldekontrolle nur 10 Prozent der internationalen
 Telekommunikationen erfasst wurde, darf der BND künftig auf festgelegten
 Übertragungswegen nur höchstens 20 Prozent überwachen. Doch beim
 paketvermittelten Internetverkehr ist eine solche Regelung schwierig
 umzusetzen: Denn aus 20 Prozent der IP-Pakete lässt sich unter
 Umständen noch keine ordentliche Nachricht zusammensetzen. Offenbar, so
 vermuten nun Experten, will der Bundesnachrichtendienst wohl nun selbst
 100 Prozent erfassen, um dann freiwillig nur 20 Prozent auszuwerten. In der
 Begründung heißt es dazu: "Die Einhaltung der in der Anordnung
 festgelegten Vorgabe, welcher Anteil der auf diesen Übertragungswegen zur
 Verfügung stehenden Übertragungskapazität überwacht werden darf, obliegt
 dem Bundesnachrichtendienst." Doch diese Lösung wäre wohl nicht im
 Sinne des Bundesverfassungsgerichtes, das die Erfassung, nicht die
 Auswertung begrenzte. Der Bundesnachrichtendienst glaubt jedoch offenbar,
 dass dies über die entsprechenden Kontrollgremien überprüft und damit auch
 rechtlich einwandfrei sei.
 
 Wie die Erfassung des Internetverkehrs in der Praxis funktionieren soll, ist
 unklar. Anders wie in Großbritannien, wo die Geheimdienste sich an einen
 zentralen Auslandsknoten in London hängen können, sind die
 Auslandsknoten in Deutschland dezentral organisiert. Ein Zentralrouter nach
 britischem Vorbild wäre aber nicht nur aus Kapazitätsgründen, sondern auch
 aus Sicherheitsgründen Unsinn. Vorerst scheint etwas Derartiges nicht
 geplant zu sein, da eine Änderung der technischen Richtlinie, die die
 Einzelheiten zur Gestaltung des Übergabepunktes festlegt, vorerst nicht
 erforderlich ist - aber wohl im Bereich des Möglichen ist.
 
 Ebenfalls ungeklärt ist immer noch die Frage, wie der
 Bundesnachrichtendienst bei der Überwachung des Internetverkehrs im
 leitungsgebundenen Verkehr ausschließen will, dass nicht auch der
 deutschlandinterne Kommunikationsverkehr überwacht wird. Eine
 Unterscheidung nach Top Level Domains ist nicht möglich, denn schließlich
 können auch deutsche Unternehmen allgemein verfügbare Domains wie bei
 der TLD .com benutzen. Bei einer entsprechenden Anfrage der PDS-
 Abgeordneten Ulla Jelpke (Bundestagsdrucksache 14/5422) hatte die
 Bundesregierung lapidar auf "entsprechende Vorkehrungen" hingewiesen
 (Bundestagsdrucksache 14/5621). (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk/c't)
 
 Mehr
 http://www.heise.de/newsticker/data/jk-01.02.02-005/
 
 
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 edited by Harkank
 published on: 2002-02-01
 comments to office@quintessenz.at
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