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                Date: 2002-03-03
                 
                 
                Handy-Rasterfahndung in AT
                
                 
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      Auch max.mobil und One liefern Rufdaten | Allein bei max.mobil sind 90.000  
Handybesitzer betroffen | Böhmdorfer will amtliche Erfassung der Daten  
erleichtern | Handynetzprovider sind dagegen 
 
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Wie "profil" in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, werden nun  
auch die Handynetzbetreiber max.mobil und Connect [One] Rufdaten an das  
Klagenfurter Gericht liefern. Der Fall der Kärntner Rufdatenerfassung sorgte  
vor einem Monat für Aufregung, nachdem bekannt wurde, dass die mobilkom  
14.000 Daten ihrer Kunden an das Gericht übermittelt hatte.  
 
Auch der Provider max.mobil, der sich bislang geweigert hatte, wird nun dem  
Gerichtsbeschluß nachkommen. "Ich habe gegen so einen Beschluß kein  
Rechtsmittel", sagt Klaus Steinmaurer, der Leiter der max-Rechtsabteilung.  
"Etwa ein Drittel der Daten wurden bereits übermittelt." Allein bei max.mobil  
sind 90.000 Handybesitzer betroffen. 
 
One prüft noch Connect [One] versucht einstweilen noch eine Einschränkung  
der verlangten Datensätze zu erreichen. Unternehmenssprecher Michael  
Sprinzl: "Wir haben noch nicht geliefert. Da wird über das Ziel geschossen  
und das verletzt die Interessen unserer Kunden." Datenschwund in Handy- 
Affäre  
 
Die Überwachung des Fernmeldeverkehrs ist in der Strafprozessordnung  
geregelt. Justizminister Dieter Böhmdorfer will das Strafrecht bezüglich der  
Rufdatenrückerfassung novellieren. So soll in Zukunft ein einzelner  
Untersuchungsrichter - bislang war ein Dreiersenat zuständig - und ein  
einfacher Tatverdacht genügen, um eine Rufdatenerfassung zu verfügen. Das  
Gesetz soll "der Praxis" angepasst werden.  
 
Kritiker befürchten, dass damit die Kärntner Rufdatenerfassung gemeint sein  
könnte. Erstmals wurde in diesem Fall verfügt, dass Rufdaten von all jenen,  
die sich auch rein zufällig 24 Stunden rund um den Tatzeitpunkt in der Nähe  
des Tatortes aufgehalten haben, von den Handynetzbetreibern an das Gericht  
übermittelt werden müssen. 
 
Mehr davon 
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=114553
                   
 
 
 
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edited by Harkank 
published on: 2002-03-03 
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