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Handy-Rasterfahndung in AT

Auch max.mobil und One liefern Rufdaten | Allein bei max.mobil sind 90.000
Handybesitzer betroffen | Böhmdorfer will amtliche Erfassung der Daten
erleichtern | Handynetzprovider sind dagegen

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Wie "profil" in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, werden nun
auch die Handynetzbetreiber max.mobil und Connect [One] Rufdaten an das
Klagenfurter Gericht liefern. Der Fall der Kärntner Rufdatenerfassung sorgte
vor einem Monat für Aufregung, nachdem bekannt wurde, dass die mobilkom
14.000 Daten ihrer Kunden an das Gericht übermittelt hatte.

Auch der Provider max.mobil, der sich bislang geweigert hatte, wird nun dem
Gerichtsbeschluß nachkommen. "Ich habe gegen so einen Beschluß kein
Rechtsmittel", sagt Klaus Steinmaurer, der Leiter der max-Rechtsabteilung.
"Etwa ein Drittel der Daten wurden bereits übermittelt." Allein bei max.mobil
sind 90.000 Handybesitzer betroffen.

One prüft noch Connect [One] versucht einstweilen noch eine Einschränkung
der verlangten Datensätze zu erreichen. Unternehmenssprecher Michael
Sprinzl: "Wir haben noch nicht geliefert. Da wird über das Ziel geschossen
und das verletzt die Interessen unserer Kunden." Datenschwund in Handy-
Affäre

Die Überwachung des Fernmeldeverkehrs ist in der Strafprozessordnung
geregelt. Justizminister Dieter Böhmdorfer will das Strafrecht bezüglich der
Rufdatenrückerfassung novellieren. So soll in Zukunft ein einzelner
Untersuchungsrichter - bislang war ein Dreiersenat zuständig - und ein
einfacher Tatverdacht genügen, um eine Rufdatenerfassung zu verfügen. Das
Gesetz soll "der Praxis" angepasst werden.

Kritiker befürchten, dass damit die Kärntner Rufdatenerfassung gemeint sein
könnte. Erstmals wurde in diesem Fall verfügt, dass Rufdaten von all jenen,
die sich auch rein zufällig 24 Stunden rund um den Tatzeitpunkt in der Nähe
des Tatortes aufgehalten haben, von den Handynetzbetreibern an das Gericht
übermittelt werden müssen.

Mehr davon
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=114553



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edited by Harkank
published on: 2002-03-03
comments to office@quintessenz.at
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